Gefälscht werden nicht nur Uhren, sondern auch Papiere und Garantiekarten. Hier erfährst du, woran du unseriöse Angebote erkennst, wie du eine Uhr prüfen lässt und was in der Schweiz für die Einfuhr von Fälschungen gilt.
Eine Fälschung ist eine unerlaubte Nachahmung eines Originalprodukts. Bei Uhren heisst das: Auf einer Uhr stehen Name oder Zeichen einer Marke, obwohl die Uhr nicht von dieser Marke stammt. In Inseraten tauchen dafür oft Wörter wie «Replica», «Kopie», «Imitat» oder «Lookalike» auf. Gemeint ist immer dasselbe.
Billige Materialien und eine ungenaue Verarbeitung sind typische Warnzeichen. Fehlen sie, ist eine Uhr deshalb aber noch nicht echt. Auch Garantiescheine, Zertifikate und Anleitungen können gefälscht sein. Sie sind ein Hinweis, aber kein sicherer Beweis.
Warnzeichen beim Angebot
Der häufigste Hinweis ist der Preis. Liegt er deutlich unter dem, was dieselbe Uhr sonst kostet, solltest du misstrauisch werden. Bei begehrten Modellen kann schon ein kleiner Rabatt verdächtig sein. Auch der Ort zählt: Bekannte Markenartikel werden selten am Strand oder auf einem Markt angeboten.
Im Internet achtest du auf ungewöhnliche Webadressen mit Zusätzen wie «outlet» oder «billig», auf ein fehlendes oder unplausibles Impressum, auf holprige, maschinell übersetzte Texte und auf eine Bezahlseite ohne Verschlüsselung. Unklare Rücksendebedingungen sind ein weiteres Warnzeichen. Die Produktfotos kannst du mit einer Bildersuche prüfen, um zu sehen, woher sie stammen. Vorsicht auch bei Zusätzen wie «im Stil von» oder «Typ».
Papiere, Referenz- und Seriennummer
Zu einer neuen Uhr gehört meist eine Garantiekarte oder ein Zertifikat. Laut Marke gilt die Garantie von Longines zum Beispiel nur, wenn ein offizieller Händler die Karte datiert, vollständig ausgefüllt und gestempelt hat, mit Modellnummer und Seriennummer. Prüfe deshalb, ob die Nummern in den Papieren mit denen auf der Uhr übereinstimmen. Was die einzelnen Nummern bedeuten, erklärt die Seite Begriffe beim Kauf.
Stimmen die Nummern überein, ist das ein gutes Zeichen, aber noch kein Beweis: Papiere lassen sich fälschen, und eine Uhr kann aus echten und falschen Teilen zusammengesetzt sein. Sicherheit gibt erst der Blick ins Innere.
Prüfung beim Hersteller oder Uhrmacher
Am zuverlässigsten prüft eine Fachperson, die die Uhr öffnet und das Uhrwerk ansieht: der Kundendienst der Marke, ein offizieller Händler oder ein erfahrener Uhrmacher. Bei manchen Uhren ist die Gehäusenummer erst bei geöffnetem Boden zu sehen. Patek Philippe rät laut Marke, den Boden nur bei einem offiziellen Händler oder Servicecenter öffnen zu lassen.
Einige Marken führen Archive über ihre Uhren. Laut Marke stellt Patek Philippe gegen eine Gebühr von 500 Franken einen Archivauszug aus, wenn der Erstverkauf der Uhr mehr als zehn Jahre zurückliegt. Dazu vergleicht die Marke Fotos und Nummern der Uhr mit ihren Archivbüchern.
Was in der Schweiz gilt
In der Schweiz ist die Einfuhr von Fälschungen verboten, auch für Privatpersonen und auch dann, wenn die Uhr nur für dich selbst bestimmt ist. Das Markenschutzgesetz erlaubt dem Markeninhaber, die Ein-, Aus- und Durchfuhr gefälschter Ware auch dann zu verbieten, wenn sie zu privaten Zwecken geschieht. Ob es ein einzelnes Ferien-Souvenir ist oder ein ganzer Koffer, spielt keine Rolle.
Findet der Zoll eine gefälschte Uhr im Gepäck oder in einem Paket, kann er sie zurückbehalten und vernichten. Für gefälschte Uhren und gefälschten Schmuck gilt beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Null-Toleranz: Die Ware wird auch eingezogen, wenn du sie schon bezahlt hast. Für kleine Sendungen gibt es seit dem 1. Juli 2025 ein vereinfachtes Verfahren. Du erhältst ein Schreiben und kannst die Vernichtung innerhalb von zehn Arbeitstagen ablehnen. Meldest du dich nicht, wird die Ware vernichtet. Lehnst du ab und ist die Uhr gefälscht, kann der Markeninhaber Schadenersatz verlangen.
Wer eine Fälschung anbietet oder weiterverkauft, macht sich strafbar, auch als Privatperson. Bei gewerbsmässigem Handeln sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Diese Seite ist keine Rechtsberatung; massgebend sind das Markenschutzgesetz und die Angaben der Behörden.
Wenn du hereingefallen bist
Hast du eine Fälschung gekauft, verlange vom Verkäufer die Rückgabe gegen Rückerstattung. Schicke die Uhr aber nicht ins Ausland zurück und verkaufe sie nicht weiter, denn beides ist verboten. Hast du mit Kreditkarte bezahlt, informiere die Kartengesellschaft und bestreite die Abrechnung fristgerecht. Auf Online-Marktplätzen hilft oft deren Käuferschutz.
Gegen den Verkäufer kannst du bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Gefälschte Onlineshops mit der Endung .ch meldest du der Polizei. Verlangt jemand nach einer Meldung des Zolls Geld von dir, sei vorsichtig: Es gibt falsche Rechteinhaber, die unberechtigt Gebühren fordern. Im Zweifel hilft das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) weiter.
Gut zu wissen
Echte Papiere beweisen nicht, dass auch die Uhr echt ist. Unterlagen werden ebenfalls gefälscht.
Ein Souvenir aus den Ferien ist keine Ausnahme: Die Einfuhr gefälschter Uhren in die Schweiz ist auch für den Eigengebrauch verboten.
Hält der Zoll eine kleine Sendung zurück, hast du zehn Arbeitstage, um der Vernichtung zu widersprechen.
Bist du nicht ganz sicher, dass eine zurückgehaltene Uhr echt ist, verzichtest du besser darauf. Lehnst du die Vernichtung ab und es ist eine Fälschung, können schnell Kosten von Tausenden Franken entstehen.
Die Augenlupe der Uhrmacher, vom Werkzeughersteller Bergeon aus Le Locle. Damit siehst du Zifferblatt-Details, Punzen und Gravuren genau an – und durch einen Glasboden das Uhrwerk. Hilfreich auch, wenn man eine Uhr auf Fälschungsmerkmale prüft.
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